Die seit 1. November 2011 in Kraft getretene novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt Gebäudeeigentümern verschiedene Pflichten bezüglich der Trinkwasserverteilungsanlagen auf. Für Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern, in denen sich Großanlagen zur Trinkwassererwärmung befinden, besteht demnach eine Pflicht zur Legionellenuntersuchung gemäß § 14 TrinkwV. Von Großanlagen spricht man regelmäßig, wenn der Inhalt der Anlage 400 l Trinkwasser und mehr umfasst. Gleiches gilt auch, wenn sich im Rohrsystem zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle 3 l Trinkwasser und mehr befinden.

Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen folgende Dienstleistungen für Ihre Immobilie anbieten:

  • Festlegung der Probenahmestellen nach TrinkwV, jeweils am Ausgang und Eingang des Warmwasserbereiters und am weitesten entfernten Ende je Strangleitung,
  • Vereinbarung des Probenahmetermins mit den Nutzern,
  • turnusmäßige Probenahme in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor und Untersuchung durch dieses auf Legionellen,
  • Kontrolle und Überwachung der Beprobung,
  • Mitteilung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt und an den Auftraggeber,
  • Organisation von erforderlichen Maßnahmen bei Feststellung einer Kontamination,
  • Information der Eigentümer bzw. Mieter über das Untersuchungsergebnis durch Aushang in den Liegenschaften.

Das bedeutet für Sie die Auslagerung des gesamten Prozesses auf unser Unternehmen.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.